Nach dem Urteil vom 11.01.2005 in Sachen Stadt Halle hat der Europäische Gerichtshof bestimmt, dass Nachprüfungsverfahren auch dann zulässig sind, wenn öffentliche Auftraggeber trotz Ausschreibungspflichtigkeit kein förmliches Vergabeverfahren eingeleitet haben. Materialrechtlich hat der EuGH geklärt, dass vergaberechtsfreie Inhouse-Geschäfte nur dann vorliegen, wenn der öffentliche Auftraggeber 100-prozentiger Anteilseigner der beauftragten Gesellschaft ist. Eine Vielzahl von bisher nicht ausschreibungspflichtigen In-House-Vergaben an teilprivatisierte Unternehmen werden künftig dem Vergaberecht unterworfen.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Neue EuGH-Rechtsprechung zur In-house-Vergabe


    Subtitle :

    Was ändert sich für den öffentlichen Personennahverkehr?



    Published in:

    Der Nahverkehr ; 23 , 5 ; 30-32


    Publication date :

    2005-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German