Gemäß § 265 a StGB ist schon der Versuch, Leistungen zu erschleichen, strafbar, wozu auch das Schwarzfahren in Verkehrsmitteln zählt. Die mögliche Strafe ist bei Anzeige eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Unabhängig davon besteht der zivilrechtliche Anspruch auf die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist es für den Tatbestand des Erschleichens ausreichend, wenn "der Täter sich durch sein Verhalten mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt".
Ist Schwarzfahren strafbar?
Deine Bahn ; 33 , 4 ; 242-243
2005-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Schwarzfahren gezielt bekämpfen
IuD Bahn | 2001
|Verspateter Jahresabschluss kann strafbar sein
British Library Online Contents | 2011
Schwarzfahren : die Kunst des tariffreien Netzgleitens
SLUB | 2000
|Wann ist die ärztliche Abrechnung strafbar
British Library Online Contents | 2008
|Schwarzfahren auch ohne Tarnung und Täuschung strafbar
IuD Bahn | 2009
|