Gemäß § 265 a StGB ist schon der Versuch, Leistungen zu erschleichen, strafbar, wozu auch das Schwarzfahren in Verkehrsmitteln zählt. Die mögliche Strafe ist bei Anzeige eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Unabhängig davon besteht der zivilrechtliche Anspruch auf die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist es für den Tatbestand des Erschleichens ausreichend, wenn "der Täter sich durch sein Verhalten mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt".


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    Title :

    Ist Schwarzfahren strafbar?


    Contributors:

    Published in:

    Deine Bahn ; 33 , 4 ; 242-243


    Publication date :

    2005-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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