Die Ausschreibung von Nahverkehrsverträgen soll laut EU-Kommission gemäß der Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie vorgenommen werden. Auslöser für diese Stellungnahme und Intervention sind Konkurrentenbeschwerden zum einen gegen die Vergabe von Schienenverkehrsdienstleistungen in Deutschland und zum anderen gegen die Vergabe von Busverkehrsdienstleistungen in Österreich. Die Verordnung 1191/69 eignet sich ihrer Meinung nach nicht als Ausschreibungsbasis, da es sich um eine vertragliche Vereinbarung und nicht um eine hoheitliche Inanspruchnahme der Verkehrsunternehmen handelt. Unabhängig davon, ob die Verordnung 1191 gültig ist oder nicht, muss vor einer Vertragsvergabe ein Aufruf zum Wettbewerb erfolgen - auch bei einer marktorientierten Direktvergabe. Letzteres bedeutet auch eine starke Begrenzung des Spielraums zur marktorientierten Direktvergabe von Nahverkehrsverträgen an ausgewählte Verkehrsunternehmen.
Eine neue Strategie zur Erzwingung von Wettbewerb im ÖPNV?
EU-Kommission verlangt Anwendung der Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie auf Nahverkehrsverträge
Der Nahverkehr ; 23 , 4 ; 20-22
2005-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Die offensive hessische Strategie zum Wettbewerb im ÖPNV
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