Gemäß der EU-Richtlinien Strom und Gas sollen in der Versorgungswirtschaft bis spätestens 01.07.2007 Netz und Vertrieb unternehmerisch voneinander getrennt werden. Dies hat auch Auswirkungen auf die Arbeitnehmer und ihre Interessenvertretung. Dies betriftt insbesondere Betriebsvereinbarungen, Flächentarifverträge und die Unternehmensmitbestimmung.
Unbundling bei Strom- und Gasunternehmen
Was kommt dabei auf die Betriebsräte und Arbeitnehmer zu?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 1 ; 13-16
2005-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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