Im Zuge der Umstrukturierung der Bahn werden zunehmend Flächen und Anlagen der DB AG - Personen und Güterbahnhöfe, Gleise, Oberleitungsanlagen, Kabelkanäle, Leitungen und Entwässerungsanlagen - überzählig. Das Entwidmungsverfahren (einschließlich des Entwidmungsbeschlusses) liegt in der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Beteiligt am Verfahren sind die Landesregierungen, Regierungspräsidien und Leitungsträger (Gas, Strom, Wasser u.ä.), antragsberechtigt sind Eisenbahninfrastrukturunternehmen oder das Bundeseisenbahnvermögen. Im Beitrag wird die Prüfung der Entbehrlichkeit sowie das Verfahren des Verkaufs von entbehrlichen Bahnarealen bzw. Bahnimmobilien geschildert.
Bahnflächen in neue Nutzungen
EI - Der Eisenbahningenieur ; 56 , 3 ; 46-48
2005-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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