Neue Fahrbahnen und deren Komponenten müssen sich einem langwierigen Zulassungsprozess unterziehen, an dem ein Entwickler bzw. Antragsteller, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die DB AG beteiligt sind. Nachdem ein neues Produkt entwickelt wurde, stellt der Entwickler beim EBA einen Zulassungsantrag. Das EBA nimmt hoheitliche Aufgaben wahr und entscheidet vornehmlich nach Sicherheitsgesichtspunkten. Die DB AG entscheidet letztendlich vom wirtschaftlichen Standpunkt aus, ob sie ein Produkt einsetzen will. Im Beitrag werden u.a. die einzelnen Zulassungsschritte sowie die verschiedenen Zulassungsformen beschrieben.
Erprobung und Zulassung von Fahrwegkomponenten
2004-01-01
22 pages
Article (Journal)
German
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