Immer mehr Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) drängen aufgrund der Liberalisierung im Schienengüterverkehr auf den Markt. Dadurch übernehmen auch immer mehr EVU Teilsegmente bei der Beförderung gefährlicher Güter mit der Bahn. Die Planung von Gefahrgutkontrollen wird damit zunehmend erschwert. Gleichzeitig sind die Zuständigkeiten für die behördlichen Gefahrgutkontrollen zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt. Während das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Gefahrgutkontrollen im Bereich der Bahnen des Bundes zuständig ist, liegt die Zuständigkeit für Gefahrgutkontrollen bei den übrigen Bahnen sowie innerhalb der Betriebe bei den Ländern. Dabei arbeiten die Behörden in der Regel weitgehend allein. Deshalb hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Gefahrgutkontrollbehörden von Bund und Ländern angeregt. Daran sind die Polizei über die Innenministerien der Länder, das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), das EBA, die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, der Zoll sowie die Arbeitsschutzbehörden der Länder beteiligt.
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Schwerpunkt: Bahn
Gefährliche Ladung ; 49 , 1 ; 10-11
2004-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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