Am 8.12.2004 ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher in Kraft getreten. Damit soll vor allem das Vertrauen der Verbraucher in diesen Markt gestärkt werden. So hat der Unternehmer bereits vor Vertragsschluss bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen und später eine Dokumentation vorzunehmen. Dabei stellt § 312b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besondere Anforderungen an Darstellungsart und Verständlichkeit. Das grundsätzlich ebenfalls vorgesehene Widerrufsrecht des § 312d BGB entfällt allerdings z. B. bei Produkten, für die innerhalb der zweiwöchigen Frist Kursschwankungen zu erwarten sind.
Neue Vorschriften für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an den Verbraucher
Der Betrieb ; 57 , 50 ; 2679-2684
2004-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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Das Widerrufsrecht bei Gutscheinen im Fernabsatz
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