Die EU-Richtlinie 2000/43/EG vom 29.06.2000 verbietet die Diskriminierung wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft. Die EU-Richtlinie 2000/78/EG vom 27.11.2000 verbietet grundsätzlich die Benachteiligung des Arbeitnehmers wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Der Beitrag erläutert die Inhalte und die Begrifflichkeiten der beiden Richtlinien. Auf den deutschen Gesetzgeber kommt bei der Umsetzung dieser Gleichbehandlung in das nationale Recht viel Arbeit zu.
Allgemeine Diskriminierungsrichtlinien
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 11 ; 650-654
2004-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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TIBKAT | 1983
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|Springer Verlag | 2015
|SLUB | 1933