Zu den in diesem Beitrag im Einzelnen dargestellten Neuerungen der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2005 gehören z. B. die Steuerfreiheit von Kindergartenzuschüssen des Arbeitgebers und die Anwendung der Freigrenze für Sachbezüge auf Jobtickets. Neuregelungen gibt es auch bei den Ausbildungskosten: Während die Aufwendungen für die Erstausbildung nur bis zu 4.000 Euro pro Jahr abziehbar sind, können eine Fortbildung oder ein Zweitstudium unter Umständen voll als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die doppelte Haushaltsführung wird künftig nur noch anerkannt, wenn der Arbeitnehmer einen eigenen Haushalt außerhalb des Beschäftigungsortes unterhält.
Änderungen im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung durch die Lohnsteuer-Richtlinien 2005
Der Betrieb ; 57 , 40 ; 2118-2125
2004-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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