Das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23.04.2004 novellierte zum 01.05.2004 das rund drei Jahre alte SGB IX. Beim besonderen Kündigungschutz kam es zu Veränderungen, welche eine Kündigung für den Arbeitgebern erleichtern und die Bedingungen für den Kündigungschutz erhöhen. Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage werden die Neuregelungen erläutert und auf Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte sowie Schwerbehindertenvertretungen hingewiesen.
Neue Kündigungsbestimmungen im SGB IX zum 1.5.2004
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 10 ; 604-609
2004-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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