Das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (Hartz III-Gesetz) hat mit Wirkung zum 01.07.2004 Bestimmungen des Altersteilzeitgesetzes geändert. Nun gilt beispielsweise das Regelarbeitsentgeld als neue Berechnungsgrundlage für den Aufstockungsbetrag und die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge. Das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) wird darüber hinaus die Dauer und Lage der Altersteilzeit wesentlich beeinflussen. Beispielsweise wird es für ab dem 01.01.1952 Geborene nur noch die Regelaltersrente, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Altersrente für langjährig Versicherte geben.
Neuregelungen zur Altersteilzeit ab dem 1. Juli 2004
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 6 ; 325-331
2004-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Neuregelungen bei Altersteilzeit
IuD Bahn | 1999
|IuD Bahn | 1998
|IuD Bahn | 2006
|IuD Bahn | 2003
|IuD Bahn | 2000
|