Im neuen Kündigungsschutzgesetz § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG, der die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung regelt, wurde der Begriff "Soziale Gesichtspunkte" konkretisiert bzw. ersetzt durch "die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitsnehmers". Für den Arbeitgeber wird die Durchführung der Sozialauswahl einfacher gestaltet und vor Gericht unangreifbarer gemacht, da die Fülle der Argumente, die bei einer sozialen Auswahl eine Rolle spielen, stark reduziert wurde. Der Betriebsrat kann gemäß § 102 Abs. 3 BetrVG innerhalb einer Woche einer ordentlichen Kündigung widersprechen. Im Beitrag wird erläutert, inwiefern sich die Änderungen der Sozialauswahl auf den Widerspruch bei Kündigungen auswirkt und wie eine Abfindung bei Abweisung einer Kündigungsschutzklage in Anspruch genommen werden kann. Fortsetzung in I0444558.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Der Betriebsrat und die Umwälzungen im Soizalstaat: Vorschläge, Zusammenhänge, Folgen, Chancen


    Subtitle :

    1. Teil.: Die Kündigung droht - Was der Betriebsrat beachten mu


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 4 ; 208-212


    Publication date :

    2004-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German






    Umwälzungen in der Zivilluftfahrt

    Haldimann, U. | Tema Archive | 1999


    Umwälzungen? Chance!

    Gutzwiller, Rolf | IuD Bahn | 1994