Im Mai 2004 wurde ein Gesetzentwurf vorgestellt, der verschiedene EU-Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierungen umsetzt. Der Entwurf schützt Arbeitnehmer und Beamten sowie die Bewerber für entsprechende Stellen. Neu ist insbesondere, dass auch Benachteiligungen wegen des Alters und der sexuellen Identität erfasst werden. Als Rechtsfolge einer nicht gerechtfertigten Diskriminierung tritt neben die Unwirksamkeit der Maßnahme ein Entschädigungsanspruch des Betroffenen, dessen Umfang den Arbeitgeber von weiteren Benachteiligungen abhalten soll. Dieser dem deutschen Schuldrecht eher fremde Abschreckungsgedanke folgt aus den europarechtlichen Vorgaben.
Vorboten einer neuen Ära: Das geplante Antidiskriminierungsgesetz
Der Betrieb ; 57 , 44 ; 2370-2373
2004-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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