Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen ab 2005 aufgrund einer EU-Verordnung ihre betrieblichen Versorgungsverpflichtungen nach dem Standard IAS 19 in der Konzernbilanz erfassen und bewerten. Zu unterscheiden sind dabei Leistungs- und Beitragszusagen, wobei nur Erstere eine bestimmte Versorgungsleistung versprechen. Obwohl das deutsche Betriebsrentengesetz keine reinen Beitragszusagen kennt, gibt es doch Mischformen. Der Beitrag stellt anhand eines Beispiels die Ermittlung des jährlichen Versorgungsaufwands sowie des Werts der Versorgungsverpflichtung dar und geht auch auf die Nachteile dieser Rechnungslegung sowie auf die jüngsten Entwicklungen ein.
Rechnungslegung für Versorgungsverpflichtungen nach IFRS und US-GAAP
Anwendung der EU-Verordnung 1606/2002
Der Betrieb ; 57 , 44 ; 2329-2332
2004-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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