Das in Artikel 15 Satz 1 VO (EG) Nr. 1017/68 a.F. geregelte Entscheidungsmonopol der EU-Kommission zur Freistellung von Verkehrskooperationen mit gemeinschaftsweiten Marktwirkungen ist zum 1.5.2004 aufgehoben. Nach der neuen VO (EG) Nr. 1/2003 ist diese Befugnis grundsätzlich dezentral den nationalen Wettbewerbsbehörden übertragen. Nun muss sich die kartellrechtliche Praxis in Deutschland damit befassen, dass viele Verkehrsunternehmen fusionieren, um ihre Wettbewerbsposition zu stärken. Die Frage, inwiefern Verkehrsverbünde vom Kartellverbot freizustellen sind, soll am Beispiel der Unternehmenskooperation im Aufgabenträgerverbund untersucht werden. Erläutert werden die Reform des Europäischen Kartellverfahrensrechts, die Abgrenzung zum nationalen Kartellverbot, die Vereinbarkeit des Kooperationsvertrags mit § 1 GWB, die als Ausnahmebestimmung mögliche Freistellung des Kooperationsvertrags von § 1 GWB sowie Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 1 GWB.
Unternehmenskooperation im Aufgabenträgerverbund - Vom Kartellverbot befreit?
Verkehr und Technik ; 57 , 12 ; 503, 505-508
2004-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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MARKT UND RECHT - Unternehmenskooperation im Aufgabenträgerverbund -- Vom Kartellverbot befreit?
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