Die Bundesregierung hat zwei neue Richtlinien zur Förderung des Kombinierten Verkehrs (KV) und von privaten Gleisanschlüssen erlassen. Die Richtlinie zur Förderung neuer Verkehre im Kombinierten Verkehr auf Schiene und Wasserstraße bietet Startbeihilfen und Investitionszuschüsse bis zu 30 % der Anschaffungskosten für Maßnahmen, die neue Verkehre im KV generieren; das Programm läuft vorerst 3 Jahre und ist jährlich mit 15 Mio. Euro ausgestattet. Die Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen stellt bei Erfüllung zahlreicher Vorbedingungen Bau-Zuschüsse bis zu 50 % in Aussicht; das Programm läuft vorerst 5 Jahre und ist jährlich mit 32 Mio. Euro ausgestattet.
Besserer Netzzugang: Bund fördert Kombi- und Gleisanschlussverkehr
Güterbahnen ; 3 , 3 ; 26-30
2004-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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