Zu Beginn des Artikels begründet der Autor ausführlich, warum die DB AG und ihre Konzerntöchter als öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) anzusehen sind. Daraus ergibt sich ein Vergaberechtsschutz, der sich allerdings je nach Auftragssumme über bzw. unter den jeweiligen Schwellenwerten und bei Rahmenverträgen/Präqualifikation anders gestaltet. Nach dem Zuschlag auf ein abgegebenes Angebot gelten die gesetzlichen Vorschriften wie z.B. insbesondere im BGB festgehalten.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Rechtsschutzmöglichkeiten bei Aufträgen mit öffentlichen Mitteln



    Published in:

    Publication date :

    2004-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German