Zu Beginn des Artikels begründet der Autor ausführlich, warum die DB AG und ihre Konzerntöchter als öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) anzusehen sind. Daraus ergibt sich ein Vergaberechtsschutz, der sich allerdings je nach Auftragssumme über bzw. unter den jeweiligen Schwellenwerten und bei Rahmenverträgen/Präqualifikation anders gestaltet. Nach dem Zuschlag auf ein abgegebenes Angebot gelten die gesetzlichen Vorschriften wie z.B. insbesondere im BGB festgehalten.
Rechtsschutzmöglichkeiten bei Aufträgen mit öffentlichen Mitteln
EI - Der Eisenbahningenieur ; 55 , 10 ; 51-55
2004-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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Rechtsschutzmöglichkeiten bei Aufträgen mit öffentlichen Mitteln
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