Nach der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll die bestehende kartellrechtliche Privilegierung von Nahverkehrskooperationen im Interesse eines wirtschaftlichen ÖPNV eingeschränkt werden. Mit der Änderung des GWB soll das deutsche Kartellrecht an das europäische Wettbewerbsrecht angepasst werden. Die Anmeldepflicht bei der Genehmigungsbehörde fällt weg, zukünftig sollen die Kartellbehörden an Stelle der sachnäheren Genehmigungsbehörden darüber entscheiden, ob eine Nahverkehrskooperation öffentlichen Verkehrsinteressen sowie einer wirtschaftlichen Verkehrsgestaltung dient oder nicht. Die Regelung über Einkaufskooperationen soll aufgehoben werden, sie unterliegen zukünftig den allgemeinen Bestimmungen. Im Beitrag werden die Auswirkungen der Änderungen erläutert.
Nahverkehrskooperationen nicht erschweren
Bus & Bahn ; 38 , 9 ; 8-9
2004-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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