Infolge des Strukturwandels auf dem Eisenbahnsektor in der Europäischen Union wurde das nationale Eisenbahngesetz in Österreich novelliert. Die Gesetzesänderung sieht eine striktere rechnerische und organisatorische Trennung zwischen Absatz und Infrastruktur vor (vor allem gilt dies für den Zugang zur Schieneninfrastruktur wie Trassenzuweisung und Festlegung des Infrastrukturbenützungsentgeltes). Wesentlichste Neuerung ist somit, dass Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen, die rechtlich und organisatorisch mit Eisenbahn-Verkehrsunternehmen verbunden sind, die Funktion als Stelle für die Zuweisung von Zugtrassen nicht mehr wahrnehmen dürfen. Außerdem sind neue Bestimmungen über die Fahrplanerstellung aufgenommen worden. Im Beitrag wird das neue Eisenbahngesetz näher erläutert.
Eisenbahngesetz novelliert
Schienenverkehr aktuell ; 31 , 5 ; 3-4
2004-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
SLUB | 1982
|Bundeswirtschaftsminister novelliert das Vergaberecht
IuD Bahn | 2005
|IuD Bahn | 2006
Beck'scher AEG-Kommentar : [Allgemeines Eisenbahngesetz]
TIBKAT | 2014
|Beck'scher AEG-Kommentar : [Allgemeines Eisenbahngesetz]
SLUB | 2014
|