Der am 15.2.2003 vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf eines Bilanzrechtsreformgesetzes beruht unter anderem auf einer EU-Empfehlung, die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu stärken. Gleichzeitig wurde der Entwurf eines Bilanzkontrollgesetzes vorgestellt, der darauf abzielt, Bilanzmanipulationen zu verhindern. Nach dem erstgenannten Entwurf soll § 319 HGB künftig allgemein strengere Anforderungen an die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer stellen, die in § 319a HGB speziell für kapitalmarktorientierte Unternehmen nochmals verschärft werden. Der Verfasser dieses Beitrags hält eine solche Differenzierung allerdings für wenig sachgerecht.
Verschärfte Unabhängigkeitsanforderungen an Abschlussprüfer
Der Betrieb ; 57 , 9 ; 445-452
2004-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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