Durch die Einführung des ticketlosen Verfahrens bei vielen Linienflügen ist für Kombiticket-Regelungen kein fälschungssicheres Dokument mehr vorhanden. Das konventionelle Nachweisverfahren von "Fahren & Fliegen" mittels eines Beiblattes kann nicht mehr genutzt werden. Vor einigen Jahren wurde ein alternatives Verfahren zum Nachweis der Fahrberechtigung im ÖPNV entwickelt, bei dem der Kunde eine persönlich für ihn ausgestellte Kundenkarte bekommt, die in Verbindung mit dem Reiseplan, der seine aktuellen Flugdaten enthält, vorgezeigt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen war die Übermittlung von ÖPNV-Fahrausweisen über das Internet bisher nur begrenzt möglich. Der einzige Ansatz, der erfolgreich in Praxis umgesetzt wurde, ist das ticket2print-Verfahren der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW). Die an "Fahren & Fliegen" beteiligten Verkehrsverbünden/Verkehrsunternehmen haben nun beschlossen, dieses Verfahren im Rahmen der VDV-Kooperationen einzusetzen, um fälschungssichere und auf elektronischem Wege übermittelbare Tickets zum sofortigen Ausdruck anzubieten. Mit TUI als Pilotprojektpartner wurde zum 1. Juli 2004 dieses Pilotprojekt gestartet.
Internetbasiertes Ticket-Muster für "Fahren & Fliegen"
Bus & Bahn ; 38 , 7-8 ; 8-9
2004-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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