Grundsätzlich trägt der Geschädigte als Anspruchsteller die Beweislast für die objektiven und subjektiven Voraussetzungen seines Schadenersatzanspruchs. Allerdings hat die Zivilrechtssprechung in vielen Ländern Europas in den letzten Jahrzehnten damit begonnen, diesen Beweislastgrundsatz nachhaltig aufzuweichen. Damit erhöht sich das Haftungsrisiko für Hersteller und Betreiber von Eisenbahnsystemen und Systemkomponenten in erheblichem Maß. Die Betreiber und Hersteller sind gezwungen, sich durch gute Organisation auf das Risiko aus der Beweislastumkehr einzustellen. In diesem Zusammenhang sind auch die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und die Produkthaftung der Hersteller von großer Bedeutung.
Die Bedeutung des Rechtsinstituts der Beweislastumkehr für die Haftungsrisiken von Eisenbahnverkehrsunternehmen und Herstellern von Eisenbahnsystemen
ZEVrail Glasers Annalen ; 128 , Sonderheft Tagungsbd ; 48-50, 52-53
2004-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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