Am 01.05.2004 sind im Zuge der EU-Osterweiterung auch eine Reihe von Änderungen im europäischen Kartellrecht in Kraft getreten. Die Möglichkeit einer Vorprüfung durch die Europäische Kommission entfällt. Nun müssen die Unternehmen im Vorfeld selbst prüfen, ob Absprachen gegen das Wetbewerbsrecht verstoßen. Die Überwachung des Kartellrechtes wird gemeinsam von den nationalen Gerichten und Aufsichtsbehörden sowie der Europäischen Kommission wahrgenommen, bei der mutmaßliche Wettbewerbsverstöße gemeldet werden können. Angesichts der komplexen Rechtslage ist in Zukunft mit einer steigenden Zahl von Gerichtsprozessen zu rechnen.
"Künftig wird es mehr Prozesse geben"
VDI nachrichten ; 58 , 21 ; 30
2004-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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