Die BOStrab ist die zentrale verkehrsrechtliche Vorschrift für den Bau von Straßenbahn-Anlagen, die Beschaffenheit von Fahrzeugen, die Anforderungen an im Betrieb tätigen Personen und die Organisation des Straßenbahnbetriebes. Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung werden konkrete Vorschriften durch schutzzielbasierte Vorschriften ersetzt, was eine betriebsbezogene Beurteilung der Arbeitsbedingungen erforderlich machen. Um diese Verpflichtungen gerecht zu werden, arbeiten Verkehrsunternehmen zunehmend mit Managementsystemen. Der kurze Beitrag beschreibt die Pflichten des Betriebsleiters in einem solchen Managementsystem.
In Managementsysteme einbinden: Pflichten des Betriebsleiters nach BOStrab
Das Warnkreuz ; 2 ; 4
2004-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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