Arbetsmiljöverket, das schwedische Amt für Arbeitsschutz, verbot den SJ zum Jahresende 2003, mit Passagieren besetzte Regina-Triebwagen nur mit dem Lokführer zu besetzen. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 10 Millionen Schwedenkronen bei Nichterfüllung der Auflage müssen - außer dem Lokführer - alle vorhandenen Wagen noch mit "mindestens einem Arbeitnehmer" bemannt sein. Der Beschluss des Amtes wird mit der Arbeitsbelastung des Lokführers begründet, der neben seiner eigentlichen Aufgabe der Gewährleistung eines sicheren Zugbetriebes mit einer Vielzahl anderer Tätigkeiten - auch und gerade bei Störungen - zu Lasten der Sicherheit konfrontiert wird. Die SJ haben dazu noch keine Stellung bezogen, und es ist sogar davon auszugehen, dass die neuen Bestimmungen auch für weitere Triebwagentypen und für alle Zugverkehrsunternehmen gelten sollen.
Inga ensamma pass i hytten
Keine einsamen Schichten im Führerstand
Tåg ; 1 ; 9
2004-01-01
1 pages
Article (Journal)
Swedish
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