Die in der Bekanntgabe 1 zur DB-KoRil 408 eingeführten Regeln können die nach einem Bahnbetriebsunfall notwendig werdende Bergungs- und Aufräumungsarbeiten unterstützen. Eine Gleissperrung kann dabei aus verschiedenen Anlässen wie z.B. aus Gründen der Unfallverhütung oder wegen Unbefahrbarkeit vorgenommen werden. Das grundsätzliche Vorgehen und insbesondere das wichtige Zusammenspiel zwischen Fahrdienstleiter und Notfallmanager werden am Praxis-Beispiel eines teilweise entgleisten Güterzuges geschildert.
Anwendung der Konzernrichtlinie 408 bei Bergungs- und Aufräumarbeiten
BahnPraxi ; 4 ; 54-56
2004-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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