In Fortsetzung von I0348479 wird die dritte Form der Übertragung von Vermögenswerten auf eine Körperschaft behandelt: die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen. Ertragsteuerlich stellt die Einbringung ein Tauschgeschäft dar, im Gegenzug von der die Einbringung empfangenden Körperschaft müssen neue Anteile gewährt werden. Einbringende können natürliche Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sein. Folgende Punkte werden im Beitrag erklärt: Steuerliche Rückwirkung, Bewertungswahlrecht und Maßgeblichkeit, Einräumung neuer Anteile und anderer Wirtschaftsgüter, Einbringungsgegenstand, Auswirkungen bei übernehmender Körperschaft, steuerliche Folgen beim Anteilseigner und umsatzsteuerliche Folgen.
Vermögensübergänge auf eine Kapitalgesellschaft nach dem Umwandlungssteuergesetz
Teil 2
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 21 ; 891-894
2003-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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