Die bisher wesentlichen Verordnungen für überwachungsbedürftige Anlagen und Arbeitsmittel sind im Kern neu zusammengefasst und den europäischen Erfordernissen angepasst worden. Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stellt eine staatliche Rechtsnorm des Arbeitsschutzes dar. Sie richtet sich an den "Arbeitgeber", aber auch an Elektrofachkräfte, sofern sie Führungsverantwortung haben. Ein wesentliches Ziel sieht der Gesetzgeber darin, bisher bestehende sicherheitsgerichtete Rechtsgrundlagen zu straffen und zu vereinfachen. Ein erheblicher Teil davon betrifft die überwachungsbedürftigen Anlagen, wozu auch die Belange des Explosionsschutzes gehören. Teil I (Bestell-Nr.: I0347447) beschäftigt sich damit, was das aktuelle Arbeitsschutzrecht dem Verantwortlichen im Bereich des Explosionsschutzes abverlangt, was sich infolge neuer Rechtsgrundlagen ändert und wann die Änderungen wirksam werden. Es werden Inhalt und Ziel der BetrSichV bzw. der neuen Artikelverordnung beleuchtet. Teil II geht auf die Änderungen (der BetrSichV) gegenüber der ElexV (Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) ein. Abschließend werden die Ausführungen zum Explosionsschutz elektrischer Anlagen zusammengefasst.
Was ändert sich im Explosionsschutz elektrischer Anlagen - Teil II
Zur neuen Betriebssicherheitsverordnung
Sicherheitsingenieur ; 34 , 10 ; 58-62
2003-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Was ändert sich im Explosionsschutz elektrischer Anlagen - Teil I
IuD Bahn | 2003
|Literatur: Explosionsschutz elektrischer Anlagen; Fragen und Antworten
British Library Online Contents | 2005
Richtlinien für den Explosionsschutz elektrischer Einrichtungen
TIBKAT | 1980
|IuD Bahn | 2011
|Explosionsschutz in Anlagen der Erdoel- und Erdgasgewinnung
Tema Archive | 1983
|