Die bisher wesentlichen Verordnungen für überwachungsbedürftige Anlagen und Arbeitsmittel sind im Kern neu zusammengefasst und den europäischen Erfordernissen angepasst worden. Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stellt eine staatliche Rechtsnorm des Arbeitsschutzes dar. Sie richtet sich an den "Arbeitgeber", aber auch an Elektrofachkräfte, sofern sie Führungsverantwortung haben. Ein wesentliches Ziel sieht der Gesetzgeber darin, bisher bestehende sicherheitsgerichtete Rechtsgrundlagen zu straffen und zu vereinfachen. Ein erheblicher Teil davon betrifft die überwachungsbedürftigen Anlagen, wozu auch die Belange des Explosionsschutzes gehören. Damit ändern sich aber nicht die technischen Normen und sowieso nicht die physikalischen Grundlagen. Im Beitrag geht es vor allem darum, was das aktuelle Arbeitsschutzrecht dem Verantwortlichen im Bereich des Explosionsschutzes abverlangt, was sich infolge neuer Rechtsgrundlagen ändert und wann die Änderungen wirksam werden. Es werden Inhalt und Ziel der BetrSichV bzw. der neuen Artikelverordnung beleuchtet. Eine umfassende Tabelle vergleicht die Festlegungen der ElexV (Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) mit denen der BetrSichV und stellt die Veränderungen dar. Der Beitrag wird fortgesetzt.


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    Title :

    Was ändert sich im Explosionsschutz elektrischer Anlagen - Teil I


    Subtitle :

    Zur neuen Betriebssicherheitsverordnung


    Contributors:

    Published in:

    Sicherheitsingenieur ; 34 , 9 ; 18-23


    Publication date :

    2003-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German






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