Seit dem 1. Juli 2003 müssen sich Arbeitgeber, und zwar unabhängig von der Betriebsgröße, mehr als bisher um ihre Noch-Beschäftigten kümmern. In der amtlichen Begründung zum neuen § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III heißt es, dass sie die "Verpflichtung zur Mitwirkung des Arbeitgebers am nahtlosen Übergang des gekündigten Arbeitnehmers in eine neue Beschäftigung" konkretisiert und mit dem arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch korrespondiert. Insofern unterstütze der Arbeitgeber die frühzeitigen Anstrengungen des Arbeitnehmers beim Suchen einer neuen Beschäftigung und ermögliche die Teilnahme an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen. Gleichwohl lässt die neue SGB III-Vorschrift noch einige Fragen offen. Diesen wird im Beitrag nachgegangen.
Meldepflicht und Freistellung
Arbeitgeber muss Stellensuche unterstützen
Arbeit und Arbeitsrecht ; 58 , 7 ; 20-21
2003-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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