Die Geschäftswertberichterstattung deckt Informationsansprüche zur wirtschaftlichen Effektivlage (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) eines Unternehmens gegenüber Adressaten ab. Der Berichtspflicht stehen Einblicksgrenzen gegenüber. Bei der Bilanzierung besteht nach HGB eine Begründungspflicht bei gravierenden Auswirkungen auf die Unternehmenslage. Sowohl HGB als auch SFAS (US-amerikanischer Standard) haben den Grundsatz der Informationszerlegung, wobei dies SFAS zu Bilanzpositionen lediglich bei Zu- und Abgängen und keine jährliche Offenlegung im Standard fordert. SFAS hat einen größeren Interpretationsspielraum, welche Geschäftsvorfälle wesentlich und somit berichtspflichtig sind, auch besteht keine externe Berichtspflicht zum Zugangszeitpunkt. Wogegen beim HGB Vorsicht und Substanzorientierung vorherrschen, besteht beim FSAS (US-amerikanischer Standardsetzer) eine umfangreichere ereignisabhängige Berichtspflicht. Abschreibungsbasis ist im Gegensatz zum HGB nicht Abnutzung, Nutzungsdauer usw., sondern die Nützlichkeit.
Grundsätze zur ordnungsmäßiger Geschäftswertberichterstattung: Berichtspflichten durch Bilanzierung und Erläuterung nach HGB und US-GAAP
ZfB Zeitschrift für Betriebswirtschaft ; 73 , 9 ; 963-988
2003-01-01
26 pages
Article (Journal)
German
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