Nach Vorschlägen zur langfristigen Finanzierbarkeit für die Bereiche der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung durch die Rürup-Kommission ist es notwendig, auch die gesetzliche Unfallversicherung zu reformieren. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sollten sich nur auf betriebsspezifische Risiken konzentrieren, d. h., dass sie die Arbeitgeberhaftung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ablöst. Daher muss eine klare Trennlinie zum allgemeinen Lebensrisiko und zu allgemeinen Gesundheitsrisiken und Berufskrankheiten strikter gezogen werden. Ebenso bedürfen die Rentenleistungen einer Überprüfung. Des Weiteren schlägt die BDA vor, das Insolvenzgeldvolumen sach-gerecht zu begrenzen und Finanzverantwortung und Entscheidungskompetenz der Bundesanstalt für Arbeit zu übertragen.
An einer Reform führt kein Weg vorbei
Arbeitgeber ; 55 , 10 ; 22-23
2003-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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