Leiharbeitnehmer haben bei Betriebsratswahlen das aktive Wahlrecht, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt sind. Umstritten ist jedoch, ob sie auch bei der Ermittlung der Betriebsgröße mitzuzählen sind, von der wiederum die Größe des Betriebsrats abhängt. Am 16.4.2003 hat das Bundesarbeitsgericht diese Frage verneint, wobei aber offen blieb, ob dies auch bei einer konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung gilt. Weiterhin hat das Gericht entschieden, dass Altersteilzeiter in der Freistellungsphase ebenfalls nicht mitzuzählen sind, woraus die Verfasserin dieses Beitrags folgert, dass ihnen dann auch kein aktives oder passives Wahlrecht mehr zusteht.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Zum Zählen und Wählen bei Betriebsratswahlen


    Subtitle :

    Mehr Rechtssicherheit durch BAG-Beschluss vom 16.4.2003 zur Stellung von Leiharbeitnehmern und Altersteilzeitern bei Betriebsratswahle


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 56 , 48 ; 2599-2601


    Publication date :

    2003-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Leitfaden für Betriebsratswahlen

    Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr | TIBKAT | 1990


    Leiharbeitnehmer wählen, aber zählen nicht!

    Ratayczak, Jürgen | IuD Bahn | 2004


    Betriebsratswahlen nach neuem Recht

    Franke, Dietmar | IuD Bahn | 2002


    Elektronische Kommunikation bei Betriebsratswahlen

    Jansen, Jan-Philip | IuD Bahn | 2006