Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld? Kann es gekürzt werden oder wegfallen? Weihnachtsgeld wird von manchen Arbeitsgebern als Gratifikation ausgegeben, von anderen als 13. Gehalt, oder Einmalzahlung, Jahresabschlussvergütung, Sondervergütung oder Jahresprämie. Sondervergütungen sind nach BAG v. 18.01.1978, AP Nr. 92, 93 zu § 611 arbeitsentgeltähnliche Leistungen des Arbeitsgebers und keine Schenkungen an den Arbeitnehmer. Der Beitrag hilft zur Klärung des Begriffs und erläutert die mit den verschiedenen Arten von Sondervergütungen verbundenen Rechtsgrundlage (Jahressonderzahlung mit reinem Entgeltcharakter, Jahressonderzahlung zu Belohnung vergangener und zukünftiger Betriebstreue, Jahressonderzahlung mit "Mischcharakter" bzw. Kombination zwischen Entgeltcharakter und Belohnungscharakter).
Ja, ist denn schon wieder Weihnachten?
Immer wieder Ärger mit dem Weihnachtsgeld
Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 11 ; 666-668
2003-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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