Der Beitrag befasst sich mit den durch das 3. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) verursachten Änderungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses relevant werden. So treten die bisherigen Regelungen zur Förderung der in einem Sozialplan vereinbarten Eingliederungsmaßnahmen außer Kraft. Statt dessen wird die Teilnahme an Transfermaßnahmen gefördert, wenn die Arbeitnehmer durch eine Betriebsänderung von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Außerdem wird die bisherige Regelung der strukturellen Kurzarbeit aufgehoben, doch können die Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Transferkurzarbeitergeld erhalten.
Hartz III: Veränderte Rahmenbedingungen für Kurzarbeit, Sozialplanzuschüsse und Transfermaßnahmen
Der Betrieb ; 56 , 44 ; 2386-2390
2003-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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