In Deutschland wird der Betrieb des ÖPNV als Bestandteil der Daseinsvorsorge angesehen, wobei es allerdings keine allgemeingültige Definition des Begriffs "Daseinsvorsorge" gibt. Als Folge tritt die Gestaltung eines zukunftsfähigen ÖPNV zurück hinter die politischen Meinungsverschiedenheiten zum Reizthema Daseinsvorsorge. Dabei sprechen die einen von "Innovationshemmnis", die anderen von "Sozialstaatsprinzip". Anhand einer zeitgemäßen Neubestimmung des Verhältnisses von ÖPNV und Daseinsvorsorge wird im Beitrag ein Ausblick auf ein modernes, sozial und ökologisch nachhaltiges Nahverkehrskonzept gegeben. Mit den Verordnungsvorschlägen der Europäischen Kommission vom 26. Juli 2000 bzw. 21. februar 2002 zur Liberalisierung des öffentlichen Personenverkehrs steht der Zusammenhang von Daseinsvorsorge und ÖPNV zur Diskussion. Der Beitrag wurde im Rahmen des vom Bundesministeriums für Bildung und Forschung geförderten Projektes "Lasten- und Pflichtenheft für einen zukunftsfähigen öffentlichen Verkehr" der Projektgruppe Mobilität am Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) verfasst.
Staat soll Grundversorgung im Nahverkehr sichern
Verhältnis von Daseinsvorsorge und ÖPNV
der städtetag ; 56 , 6 ; 27-29
2003-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Intelligenter Verstärker soll Funknetz sichern
IuD Bahn | 2002
|In Bayern soll der Nahverkehr auf der Schiene Sache des Landes werden
IuD Bahn | 1994
|BGH: Preisänderungsrecht in der Grundversorgung fraglich
Online Contents | 2012
Online Contents | 2011