Durch die Einführung des neuen BGB-Schuldrechts "Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts" - u.a. ein Resultat der EG-Richtlinie "Verbrauchsgüterverkauf" vom 25.5.1999 - wird erforderlich, dass zahlreiche Vertragsdokumente auf ihr Risikopotential für Produkthaftung und Mangelanspruch (Gewährleistung) geprüft werden. Im Beitrag werden die Rechtfolgen für fehlerhafte Produkte vor und nach Einführung des neuen Schuldrechts verglichen und die Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungen, Mängelfolgekosten (Schadenersatz) und Rückgriffansprüche (Reklamation) erklärt. Um kleinen und mittleren Unternehmen bei Sachmängeln zu helfen, wie sie das Risikopotential bezüglich der Vertrags- und Versicherungsbedingungen besser abschätzen können, hat das Institut für Umformtechnik, Lüdenscheid, im Zusammenarbeit mit Juristen und Versicherern eine Checkliste entwickelt, die im Internet abrufbar ist.
Selbst ist der Qualitätsmanager
Novellierung des Schuldrechts: Vertragsprüfung jetzt durch QM-Verantwortliche
QZ Qualität und Zuverlässigkeit ; 48 , 5 ; 422-426
2003-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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