Bis zuletzt war im Gesetzgebungsverfahren zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umstritten, welchen Einfluss die Kartellbehörden zukünftig bei der Untersuchung von für die Netznutzung geforderten Entgelten haben werden. Ursprünglich sollte die Aufsicht über missbräuchliche und diskriminierende Entgelte nur außerhalb der Reichweite der Vermutungswirkung der Verbändevereinbarung Elektrizität II plus (VV II plus) stattfinden. Der nun im Vermittlungsverfahren Bundestag/Bundesrat erzielte Kompromiss sieht das Nebeneinander von funktionsfähigem Wettbewerb und guter fachlicher Praxis im Sinne der VV II plus vor. Der Beitrag schildert den Hintergrund und die Konsequenzen der neuen Regelung.
Bindung der Kartellbehörden nach Implementierung der VV II plus im Rahmen der EnWG-Novelle
Umfang und Reichweite
Energiewirtschaftliche Tagesfragen ; 53 , 6 ; 413-418
2003-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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