Der Beitrag gibt einen ausführlichen Überblick über das Bahnunglück im Bahnhof Brühl am 6. Februar 2000, bei dem neun Menschen starben. Es wird zunächst noch einmal der Unfallhergang geschildert. Weiter wird auf die Signalisierung im Bahnhof Brühl, auf gesicherte Fahrten in Nord-Süd-Richtung, ungesicherte Fahrten in Nord-Süd-Richtung bzw. mehr gesicherte Fahrten in Süd-Nord-Richtung eingegangen. Es werden die Bauarbeiten, die in der Nacht vom 05. auf den 06. Februar stattfanden sowie die Betriebsführung bzw. die Fehler in der Betriebsanweisung und damit der irrtümliche Hinweis für den Triebfahrzeugführer beleuchtet. Ein weiterer Schwerpunkt des Beitrages liegt auf der Anklage der Staatsanwaltschaft, dem Strafverfahren und letztendlich der Einstellung des Verfahrens. Abschließend werden die Konsequenzen der DB AG behandelt, die diese aus dem Unfallgeschehen und dem Ergebnis der Hauptverhandlung gezogen hat.
Dreimal so schnell wie erlaubt
Die Entgleisung im Bahnhof Brühl: Fahrt ohne Signalsicherung
Bahn extra ; 14 , 6 ; 36-43
2003-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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