In Deutschland arbeiten zwischen 3 und 5 Mio. Menschen mindestens gelegentlich nachts (davon mehr als 500 000 sehr häufig oder ständig) und etwa 18 % aller Beschäftigten leisten Schichtarbeit. Rechtliche Eckpunkte werden durch europäische Bestimmungen, das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Tarifverträge, Mutterschutzgesetz (MuSchG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und SGB X gesetzt. Neben den Rechtsgrundlagen werden arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur Nacht- und Schichtarbeit vorgestellt und Empfehlungen zum Aufbau von Schichtplänen sowie zur Gestaltung von Schichtmodellen gegeben.
Schichtarbeit und Nachtarbeit
Mitarbeiterorientierte Einsatzpläne als Herausforderung für den Betriebsrat
Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 4 ; 213-222
2003-01-01
10 pages
Article (Journal)
German
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