Mit In-Kraft-Treten des Amsterdamer Vertrages im Jahr 1999 wurden alle EU-Staaten dazu verpflichtet, das Gender-Mainstreaming-Prinzip in ihren Politiken anzuwenden. In Art. 3 Abs. 2 heißt es: "Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft daraufhin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern". Im Beitrag wird zunächst die Gleichstellungspolitik bzw. die Chancengleichheit von Männern und Frauen in der heutigen Arbeitswelt behandelt. Dabei wird darauf hingewiesen, dass das Steuerrecht und die soziale Sicherung immer noch Hemmschwellen für Veränderungen sind. Soll sich eine grundsätzliche Veränderung von persönlichem Verhalten nachhaltig etablieren, um zu mehr Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen zu führen, muss auch hier das Prinzip Gender Mainstreaming sowohl von oben nach unten als auch von unten nach oben im Betrieb angewendet werden. Die Führungsebene in den Betrieben muss erkennen, wie wichtig ein "Genderbewusstsein" für eine Betriebskultur ist, die die Interessen der Menschen ernst nimmt. Gleichzeitig kommt dem Betriebsrat die Aufgabe zu, diese Unternehmenskultur einzufordern und im Rahmen seiner Aufgabenzuweisungen aus der Betriebsverfassung mit Inhalten zu versehen und zu gestalten.
Das Prinzip des Gender Mainstreaming - Demaskierung eines freundlichen Gespenste
Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 3 ; 149-156
2003-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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