Das US-amerikanische Produkthaftpflichtrecht beruht auf drei konkurrierenden Haftungstheorien und hat die europäische Gesetzgebung stark beeinflusst. Sehr früh entstand die Verschuldenshaftung (Negligence) bei Schäden durch Sachmängel, für die ein Verschulden nachgewiesen werden konnte. Der zuerst an sehr strenge Maßstäbe gebundene Verschuldensnachweis wurde durch die Rechtsprechung zunehmend für den Geschädigten vereinfacht. Die Haftung aus stillschweigender oder ausdrücklicher Zusicherung (Warranty) beruht auf der Grundanforderung, ein für den vorausgesetzten Gebrauch geeignetes Produkt in den Verkehr zu bringen. Die ursprüngliche Erfordernis einer direkten Vertragsbeziehung wurde 1916 bei der Negligence und 1960 bei der Warranty aufgegeben. Nach 1960 erfolgte die Einführung einer verschuldensunabhängigen Kausalhaftung (Strict Liability), welche alle an der Vetriebskette Beteiligten zu potentiellen Haftpflichtigen macht. Da Schadensersatzforderungen oft auf zwei oder alle drei Haftungstheorien abgestützt werden, kann das Haftungsrisiko nur durch ständige sicherheitstechnische Überprüfung der Produkte gemindert werden.


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    Title :

    Keine Angst vor der US-Produktehaftpflicht



    Published in:

    new management ; 72 , 3 ; 69-73


    Publication date :

    2003-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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