Beim Thema Tarifwechsel oder auch Tarifflucht ist durch die neuere Rechtsprechung des Tarifsenats beim BAG mehr Klarheit entstanden. Der Austritt aus dem zuständigen Arbeitgeberverband bedeutet noch nicht den vollständigen Abschied von bisher gültigen Tarifverträgen, da Tarifverträge bis zu ihrem Ende weiterbestehen, sie eine Nachwirkung bis zu anderen Abmachungen haben und der explizite Bezug auf Tarifverträge im einzelnen Arbeitsvertrag nach Ansicht der Autoren einen Rechtsgrund für die Tarifanwendung schafft. Auch bei der Ausgliederung von Betriebsteilen, dem Outsourcing, ergeben sich insbesondere bei arbeitsvertraglichen Verweisen auf Tarifverträge Einschränkungen des Tarifwechsels. In Zukunft sollten diese Verweise mit im Beitrag ausgeführten Formulierungen ergänzt werden.
Tarifwechsel durch Branchenwechsel
Der Betrieb ; 56 , 11 ; 610-614
2003-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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