Durch den Ablauf der Übergangsfrist für die Anwendung der am 30. Juni 2001 geltenden Vorschriften (RID 1999) können Multilaterale Sondervereinbarungen, deren Inhalt sich auf das Randnummernsystem bezieht, nicht mehr verwendet werden, auch wenn deren Gültigkeitsangabe einen Zeitraum über den 31. Dezember 2002 hinaus vorsieht. Die Sondervereinbarungen, die weiterhin verwendet werden können, sind auf die neue Vorschriftenstruktur umgestellt worden. Die Texte der betroffenen Sondervereinbarungen, wie z. B. die "Multilaterale Vereinbarung (RID 2/98) gemäß Artikel 5 § 2 CIM und Artikel 6 Abs. 12 der Richtlinie 96/49/EG über die Beförderung von Militärfahrzeugen im Huckepackverkehr sowie militärische Sendungen mit Gegenständen der Klasse 1", sind in deutscher und in französischer Sprache abgedruckt.
Nr. 81 Multilaterale Sondervereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 RID; - geänderte Sondervereinbarungen aufgrund der Neustrukturierung des RID
Verkehrsblatt ; 57 , 7 ; 193-197
2003-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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