Ende 2002 nahm das Europäische Parlament den Kompromiss zu den Richtlinien hinsichtlich der Verwendungsbeschränkung für bestimmte gefährliche Stoffe bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie hinsichtlich des Umgangs mit den Altgeräten an. Mit ihrem Inkrafttreten ist im Frühjahr 2003 bei einer Umsetzungszeit in nationales Recht von 18 Monaten zu rechnen. Die Inhalte der Richtlinien "Waste Electrical and Electronic Equipment" (WEEE) und "Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic equipment" (RoHS) werden vorgestellt und in der Auswirkung auf die deutsche "Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Verordnung" (EEAV) analysiert. Von zentraler Bedeutung in den Bestimmungen beider Richtlinien ist die Produktverantwortung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten.
WEEE und RoHS
Elektronik ; 52 , 4 ; 40-42, 44
2003-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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