Die Planung und Sicherung höhengleicher Kreuzungen von Eisenbahnen mit Straßen (Bahnübergänge) stellt die Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen (EIU) und die Straßenverkehrsbehörden jedes Mal vor schwierige Aufgaben. Es sind nicht nur fachplanerische Anforderungen zu beachten, sondern auch eine verwirrende Vielzahl von Vorschriften und Regelwerken. Der Beitrag gibt einen Überblick über diese Vorschriften, die sich darin unterscheiden, ob der Schienenweg öffentlich oder nicht öffentlich, bundeseigen oder nicht bundeseigen ist und ob die Straße im Sinne des Straßenrechts gewidmet ist, einen tatsächlich-öffentlichen Verkehr aufweist oder als Privatweg mit einem eingeschränkten Benutzerkreis zur Verfügung steht. Weiterhin werden die materiell-rechtlichen Anforderungen an Planung und Sicherung von Bahnübergängen und die Zuständigkeiten an Bahnübergängen am Beispiel Bayerns dargestellt. Abschließend wird auf die sogenannten Bahnübergangsschauen eingegangen, die regelmäßig von den verwantwortlichen EIU´s und den Straßenverkehrsbehörden durchzuführen sind und auf die Regelpläne, die eine Hilfestellung bei der ordnungsgemäßen Beschilderung der Bahnübergänge bieten sollen.
Bahnübergänge im Schnittpunkt zwischen Straßenverkehrsrecht, Straßenrecht und Eisenbahnrecht
ZEVrail Glasers Annalen ; 127 , 2 ; 72-80
2003-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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Öffentliche Straßen : Straßenrecht, Straßenverkehrsrecht, Verkehrssicherungspflichten
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 2020
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