Hunderttausende sind vom Berufsausbildungsrecht, vor allem geregelt im Berufsbildungsgesetz (BBiG), faktisch betroffen. 1999 standen rund 1,7 Mio junge Menschen in einer Ausbildung im dualen System. Ein ausreichendes Ausbildungsplatzangebot mit einer echten Wahlfreiheit steht aber nach wie vor nicht zur Verfügung. Trotz dieser großen praktischen Bedeutung ist das Recht der Berufsausbildung wenig bekannt. Rechtsstreitigkeiten vor Gericht gibt es kaum. Positiv gesehen liegt das daran, dass die Betroffenen auftretende Probleme einvernehmlich lösen und keinen rechtlichen Beistands benötigen. Gleichwohl bilden die Bestimmungen des BBiG und andere gesetzlichen Regelungen die Rahmenbedingungen für die tägliche Praxis der Berufsausbildung. Im Beitrag wird ein kleiner Ausschnitt der für die Praxis besonders relevanten Rechtsfragen beleuchtet. Dabei wird auf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einstellung von Auszubildenden, auf die Vergütung des Auszubildenden, Fortzahlung bei Freistellung, Berufsschulunterricht, die Bedeutung der Probezeit, die Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses durch Kündigung, die Form der Kündigung sowie die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis eingegangen.
Rechtsfragen der Berufsausbildung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 23 , 11 ; 671-677
2002-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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