Da die Lagerung wassergefährdender Stoffe nicht mehr nur durch das Wasserrecht geregelt ist, hat sie sich in den vergangenen 10 Jahren sehr verkompliziert. Bei diesem Thema ist in eine stoffliche Seite und in eine anlagenbezogene Seite zu diffenzieren. Unter den Stichworten stoffliche Aspekte, die Einstufung in drei Klassen, Besorgnisgrundsatz und Nullemission, Checkliste "Lagern wassergefährdender Stoffe in Versandstücken" in Räumen, Auffangen und Abdichten, Gewässerschutzbeauftragter und Haftung sowie künftige Betriebssicherheitsverordnung statt VbF werden die wichtigsten Anforderungen systematisch vorgestellt.
Recht zum Lagern
Gefährliche Ladung ; 47 , 10 ; 11-12, 14-15
2002-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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