Vor dem Hintergrund eines in bestimmten Bereichen bestehenden massiven Arbeitskräftemangels liegt es für ein Unternehmen nahe, diesen Arbeitskräftebedarf durch Abwerbung qualifizierter Mitarbeiter anderer Unternehmen zu decken. Wettbewerbs-, Schadensersatz- sowie ggf. arbeitsrechtliche Reaktionsmöglichkeiten sind nur in den Fällen sittenwidriger Schädigung oder einer Verleitung zum Vertragsbruch gegeben. Der Arbeitgeber kann seine Situation in gewissem Umfang durch die Vereinbarung bestimmter arbeitsvertraglicher Rahmenbedingungen mit seinen Mitarbeitern verbessern. Ein Arbeitnehmer der von einem Headhunter angesprochen wird, sollte sich darüber im Klaren sein, dass zwar einerseits eventuell verbesserte Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten winken, er andererseits aber einen bisher unter Umständen mühsam erarbeiteten Status in seinem Unternehmen mit allen damit verbundenen Konsequenzen aufgibt und nicht unerhebliche Risiken beim Scheitern des neuen Arbeitsverhältnisses eingeht.
Rechtlicher Rahmen bei der Abwerbung von Arbeitnehmern
Der Betrieb ; 55 , 44 ; 2326-2329
2002-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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